Die Kernausbildung besteht aus drei aufeinander aufbauenden Ausbildungsabschnitten:

Grundausbildung

In etwa sieben Ausbildungstagen lernt der Neuling das sichere Starten und Landen sowie Grundlagen des Steuerns und den Geräteaufbau.

Dabei absolviert man viele kurze Gleitflüge in geringer Höhe:. Fast alle Piloten erinnern sich mit Begeisterung an ihre ersten Momente in der Luft.

Ausbildung zum beschränkten Luftfahrerschein

In diesem Abschnitt wird der Schüler langsam an größere Höhen gewöhnt. Gerätecheck, Starten, Landeeinteilung und Landung werden immer selbstständiger durchgeführt. Da von Beginn an alle Flüge solo durchgeführt werden, führt und korrigiert der Fluglehrer den Schüler per Funk.

Neben der Praxis gibt es die theoretische Ausbildung in Luftrecht, Wetterkunde, Gerätekunde und Verhalten.

Je nach Wetter und Fähigkeiten/Vorkenntnissen des Schülers folgt nach etwa 20 Schulungstagen eine praktische und theoretische Prüfung für den „Beschränkten Luftfahrerschein“. Damit darf man selbstständig in der Umgebung des jeweiligen Startplatzes fliegen (auch im Ausland).

Ausbildung zum unbeschränkten Luftfahrerschein

Die Mehrzahl der Piloten begnügt sich mit dem beschränkten Luftfahrerschein. Wer Überlandflüge machen und/oder an Wettbewerben teilnehmen möchte, braucht den „Unbeschränkten Luftfahrerschein“. Diese Ausbildungsstufe kann mit einiger Flugpraxis begonnen werden. Sie besteht aus einer erweiterten Theorieausbildung/-Prüfung  und der selbstständigen, dokumentierten Durchführung eines kleinen Streckenflugs.

Die oben erläuterte Ausbildung bezieht sich auf das Drachen- und Gleitschirmfliegen ohne Motor. Motorisierte Drachen und Schirme werden in Deutschland als Ultraleicht-Flugzeuge behandelt und haben eigene Ausbildungsrichtlinien (siehe www.dulf.de). In vieler Hinsicht ist das motorisierte Fliegen stärker reglementiert als das Drachen- und Gleitschirmfliegen (z.B. Flugplatz-Zwang).

Neben der eigentlichen Flugausbildung gibt es einige nützliche „Zusatzqualifikationen“, die auch in unserer Flugschule bzw. von Vereinsmitgliedern gelehrt werden:

Ausbildung für die Startart „Windenschlepp“

Hier lernt der Drachen- oder Gleitschirm-Pilot den in Norddeutschland üblichen Start mit Hilfe einer Seilwinde.

Ausbildung für die Startart „UL-Schlepp“

Als Drachenflieger kann man sich von einem Ultraleicht-Flugzeug in größere Höhen (als beim Windenschlepp) ziehen lassen.

Einweisung: Verhalten auf Flugplätzen

Um als Drachen-/Gleitschirmflieger auf einem Flugplatz am Mischbetrieb mit Segelfliegern, Motorfliegern und Fallschirmspringern teilzunehmen, ist diese Einweisung durch einen Fluglehrer erforderlich. Es sei denn, man hat bereits den unbeschränkten Luftfahrerschein oder lernt gerade das Fliegen in der Flugschule.

Windenfahrer-Ausbildung

Ein geregelter Windenschlepp-Betrieb erfordert genügend Mitglieder mit Berechtigung zum Bedienen der Schleppwinde. Unsere zwei einweisungsberechtigten Ausbilder sorgen für eine gute und günstige Schulung, bei der man alle bei uns eingesetzten Windentypen kennenlernt.